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sandle sofort eine ansehnliche Summe an Schillers Gattin, wobei er freilich bemerkte, daß er sich aus eine bestimmte Erhöhung der Pension „alleweile" nicht einlassen könne.
Rückkehr: Obwohl Schiller und seiner Gemahlin die Tage
in Erfurt angenehm verflossen, suhlten sich beide doch nicht ganz wohl hier. Sie sehnten sich nach der eigenen Häuslichkeit und kürzten deshalb den noch auf längere Zeit berechneten Aufenthalt ab. — Ihre Abreise erfolgte am 1. Oktober. (Nach Albert Pick.)
64. Französische Emigranten in Erfurt.
Ihre Ankunft: Die französischen Ausgewanderten, die in
den Rheinstädten eine Zuflucht gefunden halten, flohen bei Au-nährnng der Franzosen weiter ins deutsche Land hinein. Dabei wählten viele Erfurt als neuen Wobnsitz, da man ihnen von befreundeter Seite die Stadt vorteilhaft geschildert hatte.
Seit Anfang 1795 kamen sie in großer Zahl hier an. Unter ihnen waren viele, die einst eine glänzende Rolle gespielt Hatten. Ehemalige Erzbischöse, Bischöfe, Aebte und dergleichen kamen zum Brühlertor hereingepilgert, und säst alle boten einen herzzerreißenden Anblick dar. Mit Bündelchen auf dem Rücken und mit zerrissenen und zerlumpten Kleidern hielten sie ihren Einzug. Einer von ihnen erzählte mit heilerer Miene, daß er nichts anderes gerettet habe als die Bibel, die er unter dem Arm trug. Tatsächlich hatten viele nicht einen roten Heller mehr in der Tasche; sie wußten nicht, wo sie einen Bissen Brot hernehmen, womit sie ihr Schlasgeld bezahlen sollten. Piele gingen barsuß, und dabei war es mitten im Winter. Sie erzählten auch, daß manche unterwegs liegen geblieben und erfroren wären.
Ihre Lebensweise: Mitte Februar waren, wie durch Be-
auftragte des Rates festgestellt wurde, schau über 1000 Vertriebene in der Stadt. Man räumte ihnen die Schottenkirche zum Gottesdienst ein. In ihr wurde von jetzt ab französisch gepredigt. Besonders ernst und streng begingen sie die heilige Woche. Viele speisten die ganze Zeit hindurch kein Fleisch. Alle Speisen, die sie genossen, mußten mit Cel geschmelzt sein, weil ihnen selbst die Butter verboten war. Auch erschienen viele in schwarzen Kleidern, die sie in den letzten Tagen gar nicht mehr ablegten.
Gezwungene Beschäftigung: Mancher von den Emigranten, der einst bessere Tage gesehen halte, war gezwungen, sich seinen Lebensunterhalt durch Anfertigung kleiner Handarbeiten zu verdienen. So verkaufte bei der Feier der Peterkirmfe (Sonntag nach Ostern) auf dem Roßmcirkle (Herrmannsplatz) ein ehemaliger französischer Herzog Handkörbchen, Schächtelchen und Kästchen, die er selbst aus Pappe angefertigt hatte. Von seinem Stand aus rief er den Vorübergehenden sorlwäbrend zu: „Achetez des corbeilles
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Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad.
Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten.
Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine
große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-
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bett prächtigen, zweistöckigen (Srfer, der in feinem giebelcirtigen Abschluß fast benfelben Ansban wie der stattliche Türeingang zeigt. i Der 3vjährige Krieg: Wie aber schon gesagt, hielt bic
Besserung der Verhältnisse nicht an; durch den 30jährigen Krieg, in dem Erfurt furchtbar zu leiben hatte, würde fein Wohlstanb voliftänbig vernichtet (f. Das Erfurter Laub im 30jährigen Kriege, Nr. 47). Von den großen Heerführern biefer Zeit, sah die Stadt nur den Schwebenkönig Gustav Aböls, der am 22. September 1731 einritt (f. Nr. 48, 49, 50 u. 51). Er zeigte sich sehr hulbvoll und schenkte Erfurt viele Kloftergiiter; auch der Universität nahm er sich warmherzig an. Durch eine Verfügung vom 9. Oktober 1632 aus Nörblingen überließ er Erfurt alle weltlichen Rechte, die einst dem Erzbischof zugeftanben hatten, den Mainzer Hof, die fünf Kiichenbörfer, die beiben Stifter, 8 Klöster und enblich die noch dem katholischen Gottesbienste geweihten Pfarrkirchen. Er wollte die Stadt „für die dem evangelischen Wesen treu geleistete Assistenz" belohnen und zur Wieberaufrichtung der „fast gar zerfallenen uralten Akabemie" beitragen, zu bereu Förberung er schon im Jahre vorher der Stadt das Negier Kloster überwiesen hatte. Der Oberhoheit behielt der König sich freilich „in alleweg" vor. Doch schon der Prager Friebe 1635 brachte eine Aenberung der Erfurt so günstigen Verhältnisse. Der Kurfürst und die Klöster traten nach dem Abzüge der Schweden wieber in ihren alten Be-sitzsianb ein, ebenso würden die beiben Stiftskirchen von den
Evangelischen geräumt. Die Universität, welche auch die ihr zugelegten Kloftergiiter wieber verlor, sank in den alten traurigen
Zustanb zurück; benn der Rat war nicht imstanbe, ihr den Verlust aus eigenen Mitteln zu becken. Zwar kehrten die Schweden
unter Bauer schon im folgenben Jahre in die Stadt zurück, nachdem sie biefetbe am 19. Dezember heftig beschossen hatten (f. Nr. 52); aber sie kümmerten sich nicht um ihre Verwaltung. Der Rat konnte nach eigenem Ermessen schalten und walten, und auch dem Kurfürsten von Mainz, feinen Beamten und der katholischen Geistlichkeit sicherten die Schweden die Erhaltung ihrer Güter und Rechte zu. Die ihnen gänzlich überlassene Eyriaksburg würde ebenso wie die Stadt aufs neue befestigt. Den hohen und starken Turm am Brühler Tor ließen die Schweden nieberreißen, auch legten sie den Wall weiter zurück, um die Burg mehr von der Stadt zu entfernen und biefe ihr unterzuorbnen. — Währenb der noch übrigen Dauer des Krieges finb die Schweden in Erfurt geblieben. Der letzte Teil der fchwebifchen Besatzung hat sogar erst 2 Jahre nach dem Friebensschlnß die Stadt verlassen, die nun auch baran beulen konnten, das Friebensfest zu feiern, herzlich froh, daß die schreckliche Kriegszeit enblich vorüber war (f. Nr. 53, 54, 55).
Innerhalb des balb 20jährigen Aufenthaltes der Schweden, in welcher Zeit die Stadt boliftänbig frei von Mainz gewesen,
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lichen Fürsten das Recht, sich für die an Frankreich verlorenen Gebiete durch Besitznahme geistlicher Landgebiete auf dem rechten Rheinufer und innerhalb Deutschlands zu entschädigen. Für Preußen wurden diese Entschädigungen in einem Vertrage vom 23. Mai 1802 genauer festgesetzt. Es erhielt für einen Verlust von 48 Quadrat-meilen mit 140 000 Einwohnern einen Gewinn von 220 Quadrat-meilen mit 520 000 Einwohnern, darunter das Mainzer Eichsfeld und das Erfurter Land. Durch einen Erlaß vom 6. Juni 1802 erklärte König Friedrich Wilhelm Iii. diese Gebiete für seinen Besitz. Ju Erfurt hatte man hiervon noch nichts Bestimmtes gehört, als am 5. August für das hier in Quartier stehende Kaiserliche Bataillon der Befehl zum Abmarsch eintraf. Er erfolgte vom 12. bis 17. August. Wenige Tage darauf wurde allen Ortschaften des Kreises und der Stadt ein Schreiben der Kurfürstlichen Regierung bekannt gegeben, welches das Einrücken der preußischen Truppen als bevorstehend mitteilte. Tatsächlich war in der Nacht vom 20. zum 21. das preußische Besatzungskorps, bestehend aus einem Bataillon Dragoner und 3 Bataillonen Infanterie, zusammen 3500 Mann, unter den Generalleutnants von Voß und v. Wartensleben in das Erfurter Land eingerückt und stand in Ilversgehofen. Nachdem am 21. August in der Frühe ein Offizier in die Stadt gekommen war und der versammelten Regierung die Besitznahme angezeigt hatte, rückten um 9 Uhr die preußischen Truppen durch das Krämpsertor in die Stadt ein. Am Tor wurden sie von einer Abordnung des Stadtrates empfangen. Dann marschierten sie nach dem Platz vor den Graden, wo die vom Petersberg kommende kurmainzische Besatzung dem neuen
Landesherrn Treue schwur und unter die preußischen Soldaten
verteilt wurde. Tore und Zitadellen waren inzwischen besetzt worden. Nunmehr wurde auf der Statthaltern, dem Rathaus,
und an allen Toren der preußische Adler entfaltet und die Besitz-nahme-Urkunde angeschlagen. Die Infanterie quartierte man bei den Bürgern ein, die Dragoner aber kamen auf die Dörfer. — Durch den Reichs-Depntations-Hauptschluß in Regensburg vom 25. Februar 1803 wurde die Einverleibung endgültig anerkannt, und die kaiserliche Bestätigung erfolgte bierzu am 27. April 1803. Nunmehr entschloß sich auch der König, das neuerworbene Land persönlich auszusuchen. Am 30. Mai 1803 traf er mit seiner Gemahlin in Erfurt ein und stieg in der ehemaligen Statthaltern ab (f. Nr. 65). Durch die wiederholten Besuche des Königs-Paares, vor allem aber durch das leutselige Wesen desselben
söhnten sich die Erfurter mit der neuen preußischen Verwaltung aus, die ihnen infolge der knappen, soldatischen Art anfangs nicht behagt hatte.
Erfurt unter französischer Herrschaft: Aber schon 1806
endete die neue Herrschaft Preußens über Erfurt. Drei Tage nach der Schlacht bei Jena (14. 10. 1806) ergab sich die Stadt schimpf-
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm August August August
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tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?)
Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht
') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt.
2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.
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6. Der Reichsdeputationshauptschluß.
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Krieges durch englische Seetruppen besetzt worden waren. Damit war auch der zweite Koalitionskrieg zugunsten Frankreichs entschieden.
Der Friede zu Amiens hatte zur Folge, daß Bonaparte durch Senatsbeschluß und Volksabstimmung zum Konsul aus Lebenszeit ernannt wurde.
6. Der Reichsdeputationshauptschlutz.
In den Friedensschlüssen zu Campo Formio und Luneville war bestimmt worden, daß die Fürsten des linken Rheinufers sür ihre Abtretungen an Frankreich entschädigt werden sollten. Der Kongreß zu Rastatt in Baden brachte kein Ergebnis. Die Ermordung zweier französischer Gesandten führte die Auslösung herbei. Bis heute ist nicht aufgeklärt, wer die Täter und wer die Anstifter dieses Frevels gegen das Völkerrecht gewesen sind. Nach dem Frieden zu Luneville wurden die Verhandlungen in Regensburg durch eine Reichsdeputation festgesetzt. Der Wille Bonapartes war auch hier ausschlaggebend. Als Entschädigungen wurden die Länder der geistlichen Fürsten und die Reichsstädte verwandt. Nur der Erzbischof Dalberg von Mainz behielt ein Fürstentum im Gebiet der Städte Regensburg, Aschaffenburg und Wetzlar und den Titel Kur- und Erzkanzler; Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt am Main und Nürnberg behielten ihren Charakter als Freie Reichsstädte.
Preußen bekam die Bistümer Paderborn und Hildesheim, einen Teil des Bistums Münster, Erfurt, das Eichsfeld, mehrere Freie Städte und Abteien. Österreich erhielt die Bistümer Brixen und Trient in Tirol. Die Entschädigungen der übrigen Staaten können übergangen werden.
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130 Das Zeitalter der religiösen Kämpfe 1519 — 1648.
ttähö in skit 1637 Ferdinand Iii., seine Zustimmung gegeben hatte, zur Unter-1637-1657. zeichnung des Friedens.
Bestim- Was zunächst die Gebietsverhältnisse anlangt, so wurde fol-
mungen , ;
über gendes bestimmt:
verhält- Frankreich wurde für seine Teilnahme am Kriege dadurch ent-
nlf,e" schädigt, daß ihm außer den Bistümern Metz, Toul und Verdun, die es bereits 1552 gewonnene hatte, die Landgrafschaft Elsaß abgetreten wurde; französische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Süddeutschland stand französischen Einfällen offen.
An Schweden fiel Vorpommern, dazu die früheren Bistümer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mündungen der Oder, Elbe und Weser.
Brandenburg erhielt von dem pommerschen Erbe nur Hinter--pommern, dazu als Entschädigung die Bistümer Cammin, Minden, Halber-stadt und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Ad-
ministrator, ein sächsischer Prinz, im Jahre 1680 starb.
Die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurückgegeben und für ihn eine achte Kurwürde geschaffen.
Die Schweiz und die Niederlande wurden endgültig vom
deutschen Reiche losgetrennt.
Kirchliche Ferner wurden die religiösen Verhältnisse geordnet. Der
mutigen, gewaltige, anfangs von großen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus auf der ganzen Linie zurückzudrängen, war schließlich mißlungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleichberechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsfrieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen Güter bestimmte man, daß diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in protestantischem Besitz befunden hätten, protestantisch bleiben sollten.
Ver- Endlich wurden wichtige Bestimmungen über die Reichst) er-
rechtlichefassung getroffen. In dem Kamps zwischen Kaisertum und Fürstentum wunsen. hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den westfälischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bündnisse untereinander und sogar mit fremden Mächten, außer gegen Kaiser und Reich, abzuschließen.
Deutschland am Ende des dreißigjährigen Krieges.
Zerspittte- § 140. Die politischen Verhältnisse. Die Folgen des großen Krieges
5)Ä= waren für Deutschland in jeder Beziehung verhängnisvoll; zunächst auf dem
tauttf.
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Extrahierte Personennamen: Ferdinand_Iii Ferdinand Friedrichs_V. Friedrichs_V.
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Verdun Rhein Schweden Brandenburg Minden Magdeburg Rheinpfalz Deutschland Deutschland
15. Die Gründung des Bistums Bamberg.
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berget Bischof an die Gestade der Ostsee um den entlegensten Stämmen der Wenden das Christentum zu predigen und dadurch auch ihre Germani-sientng vorzubereiten. Man hat oft in der Gründung Bambergs nichts anderes sehen wollen als das Werk frömmelnder Laune eines bigotten Fürsten; aber sicherlich war es ein Werk, auf welches der Himmel seinen Segen gelegt hat.
Die Stiftung eines Bistums war im Deutschen Reiche keine geringe Sache. Welche Mühen hatte nicht der große Otto in aller seiner Kaisermacht zu bestehen um das Erzbistum Magdeburg ins Leben zu rufen und einige Teile der Halberstädter Diözese für dasselbe zu gewinnen! Wenn nun Heinrich im fünften Jahre seiner Regierung angriff, was der gewaltige Kaiser kaum in zwanzigjährigen Anstrengungen erreichte, so zeugt dies vorweg für einen Mut, der vor keiner Schwierigkeit zurückbebte, wie nicht minder für ein starkes Bewußtsein feiner gesicherten Macht. Die Wege, die er zum Ziele einschlug, enthüllen uns das innerste Wesen des eigentümlichen Fürsten.
Nach dem gewaltsamen Sturze der Babenberger unter Ludwig dem Kinde war ein Teil ihrer Burgen und Güter nicht wieder zu Lehen ausgetan sondern bei der Krone verblieben. Zu ihnen gehörten die Burgen Babenberg und Aurach im Gau Volkfeld, die Otto Ii. mit allen zugehörigen Ländereien im Jahre 973 an den Vater Heinrichs zu freiem Eigentum schenkte. Vom Vater gingen sie auf den Sohn über, der sich von früher Jugend au gern zu Bamberg aushielt und für die Verschönerung der Burg keinen Aufwand scheute. Bei feiner Vermählung mit Kunigunde verschrieb er sie als Leibgedinge feiner Gemahlin und fuhr auch als König fort das ihm liebe Besitztum auf alle Weise zu verbessern. Als ihm dann die Hoffnung Leibeserben von Kunigunden zu erhalten zu schwinden anfing, erwuchs in ihm der Gedanke Bamberg dem Dienste der Kirche zu widmen und ein Bistnm daselbst zu begründen. Längere Zeit trug er nach seiner Sitte den Plan schweigend mit sich umher, bereitete indessen alles zu seiner Verwirklichung vor. Er begann den Bau eines großen Domes mit zwei Unterkirchen und beschaffte alle Bedürfnisse einer bischöflichen Kirche mit emsiger Sorgfalt. Vor allem aber bedurfte er um dem neuen Bistum einen genügenden Sprengel zuweisen zu können von den Bischöfen von Würzburg und Eichstätt der Abtretung eines Teiles ihrer Diözesen im Volkfeld und Radenzgau.
Im Jahre 1007 trat der König endlich mit seiner Absicht offen hervor. Am 6. Mai, seinem Geburtstage, schenkte er seine Eigengüter im Volkfeld und im Radenzgau an die Barnberger Kirche und berief auf Pfingsten eine Synode nach Mainz, aus der er seinen Plan durchzusetzen erwartete. Vier Erzbischöfe und dreizehn Bischöfe waren erschienen, unter ihnen auch der Bifchof von Würzburg, während der Eichftätter ausgeblieben war. Mit jenem trat der König nun zunächst in geheime Verhandlungen und wußte ihn in der Tat Su den gewünschten Abtretungen zu bewegen, indem er ihm dafür fowohl 150 Hufen Landes in der Meinunger-Mark überließ wie auch die Erhebung
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Extrahierte Personennamen: Otto Heinrich Heinrich Ludwig Ludwig Otto Heinrichs Heinrichs
74. Des Kurfürsten und Königs Max I. Joseph innere und äußere Politik. 403
waren, und veranstalteten auf Kosten ihrer abwesenden Wirte glänzende Bälle und Schmansereien. Doch ließen sich die Franzosen auch die edleren Genüsse nicht entgehen, die ihnen die Stadt bieten konnte. Wie Moreau große Borliebe für die deutsche Literatur hegte, so war General Desolle ein enthusiastischer Verehrer der deutschen Tonkunst. Auf seinen Wunsch wurde durch die kurfürstliche Kapelle, die einen hohen Rnf genoß, Haydns Schöpfung aufgeführt, die selten ein so begeistertes Publikum gefunden haben mag wie jene französischen Offiziere. Ihre Verehrung für die bildeudeu Küuste bekuudeten jedoch die Sieger in eigennützigster Weise. Als der Kommissär der Rheinarmee, Neven, in den Gemäldesaal der Residenz trat, rief er überrascht ans: „Wie war es nur diesen kleinen Herzogen und Kurfürsten von Bayern möglich Kunstschätze zu sammeln, wie sie die Tnilerien nicht besitzen!" Sofort schrieb er ans diejenigen Gemälde, die ihm am besten gefielen, mit Kreide: Republique Franeaise, zur Anweisung für die Greuadiere, welche deu Raub abholen mußten. Vorstellungen bei dem Gouverneur der Okkupationstruppen erzielten nur die Antwort: „Es kann nicht die Rede sein von Bedingungen und Schwierigkeiten zwischen Sieger und Besiegten; der erste befiehlt, der audre gehorcht gutwillig oder weicht der Gewalt." Auch die der Stadt auferlegte ungeheure Branbschatznng ließ die Einwohner über ihr Verhältnis zu den „Befreiern der bentschen Völker", wie die Franzosen in ihren Proklamationen sich nannten, nicht im Zweifel.
Auch bei Hohenlinben konnten die Österreicher nnb Bayern über Moreaus überlegenes Felbherrngenie nicht obsiegen, die Franzosen brangen in die kaiserlichen Erblanbe ein, so daß der Kaiser für seine Hauptstadt Wien bangend Waffenstillstand schloß und Unterhandlungen anknüpfte, die zum Frieden von Luueoille führten. Dem wachsamen Montgelas, dem einflußreichsten Minister des Kurfürsten, blieb nicht unbekannt, daß Vonseiten des Wiener Kabinetts neuerbings Anstrengungen gemacht wurbeu, um für die an Frankreich abzn-tretenben Gebiete Ersatz bnrch Einverleibung eines Teils von Bayern zu gewinnen. Es war bemnach in Wahrheit nur ein Akt der Notwehr, daß Bayern um sich seiner Freunde zu erwehren mit Frankreich einen Vertrag abschloß (24. August 1801), wodurch es allen Ansprüchen aus das linke Rheimtfer entsagte, sich dagegen eine Entschädigung an Land verbürgen ließ, „das so günstig als möglich gelegen wäre um als Ersatz für alle Verluste zu dienen".
Da durch die Bestimmungen des Lnneviller Friedens überhaupt eine Umgestaltung von ganz Deutschland notwendig geworden war, wurde ein Kongreß nach Regeusburg berufen, dessen Hauptschluß erst am 27. April 1803 zum Vollzug kam. Dank den freundschaftlichen Beziehungen zu Frankreich wnrde Bayern bei dem Gebietsaustausch in hohem Maße begünstigt. Es erhielt die Hochstifte Würzburg und Bamberg, die zu den schönsten und best-kultivierten Territorien des Reiches zählten, die Hochstiste Augsburg und Freising itrtb eine große Anzahl wichtiger Reich sstäbte. Erst bitrch diese Erwerbungen in Franken und Schwaben war zu einer politischen Entwicklung Bayerns die
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77. Ein Brief an Kaiser Franz I. von Österreich von Kronprinz Ludwig. 419
77. Ein Brief an Kaiser Franz I. von Österreich von Kronprinz Ludwig. *)
Durchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser,
freundlich vielgeliebter Herr Bruder und Vetter!
Vertrauensvoll wende ich mich zu Euerer Kaiserlichen Majestät, hierinn bestärkt durch die gütige, und ich darf sagen, liebevolle Aufnahme, so mir von Höchstderselben tu Heidelberg wurde. Voriges Jahr war die Gelegenheit, nun, fast wunderbar, ist sie von neuem, und dann wohl nie mehr, wieder zu erlangen, was durch Verrath und Waffenglück Franzoßen von unserm Vaterland an sich gerissen. Aufrichtigkeit lieben Euere Kaiserliche Majestät, und aufrichtig sage ich meine Meinung für am zweckmäßigsten zu halten, sich nicht in lange Unterhandlungen einzulassen, als worinn die Franzoßen gefährlich, sondern in Paris zu erklären, was man will. Ruhmvolleres hat noch nie ein Kaiser vollbracht, als wenn Euere Majestät machen, daß nebst den im letzten Frieden erhaltenen Bezirken Elsaß, Lothringen nebst Metz, Toul und Verdun, die in jenem eingeschlossen, von Frankreich gesondert werden, wonach dieses immer noch größer bleibt, als es war, da es Deutschland verderblich wurde. Darum beschwöhre ich Euere Kaiserliche Majestät, daß wenigstens Elsaß -mit Teutsch-Lothringen und das Vogesen-Departement doch wieder Teutsch werden; es wäre zu traurig, wenn dieses nicht geschähe, Südteutschlands Gränzen ferner jedem Einfall offen stünden. Es waren, sind und bleiben Deutschlands Feinde die Franzoßen, welche Familie sie auch regiere. Obiges erwarten die Teutschen, und daß Frankreich die Kriegskosten zahle, wie daß es angehalten werde zur Rückgabe dessen, was es in Europa geraubt an Kunst- und Wissenschaftlichen-Werken Ich sage dieses, obgleich Baieru sehr wenig Bedentendes nur verlohr. Es ziemt mir vielleicht nicht, mich so gegen Euere Kaiserliche Majestät zu äußern, aber Hochstdero Wohlwollen gegen mich und die Tugend, welche Euere Majestät nebst so vielen andern besitzen, Offenherzigkeit zu lieben, ließen mich dieses schreiben. Vergebung, wenn ich gefehlt. Höchstdieselben um Dero fernere Gewogenheit ersuchend verbleibe ich
mit vorzüglichster
Hochachtung und dienstwilligster Ergebenheit Euerer Kaiserlich Königlichen Majestät!
Bar le Duc deu 3ten Julii 1815.
Dienstw., ganz ergebenster Bruder, Vetter und Diener
Ludwig, Kronprinz.
Format 4°.
*) Wiener Staatskanzlei, Bayern, Hofkorrespondenz.
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Extrahierte Personennamen: Franz_I._von_Österreich Franz_I. Ludwig Ludwig Franz_I._von_Österreich Franz_I. Ludwig Ludwig Hochstdero Ludwig Ludwig
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